Wer sich für den Einbau einer Wärmepumpe ins eigene Haus entschließt, sollte sich vor dem Kauf über mögliche Förderungen informieren. Denn gerade bei alternativen Energiequellen, die bei der Wärmepumpe genutzt werden, unterstützt der Staat seine Bürger oft in hohem Maße. So gibt es Bundesfördermittel für fast jede elektrische Wärmepumpe.
Um die Höhe der Förderungen zu bestimmen, kommt es immer auf die Art der Wärmepumpe an. Hierbei zahlt der Staat für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen einen Betrag von bis zu 7,50 Euro pro Quadratmeter. Begrenzt ist die Förderung auf insgesamt maximal 1.500 Euro. Sofern mehr als zwei Wohneinheiten mit der Wärmepumpe versorgt werden, können bis zu 7,5 Prozent der Nettoinvestitionssumme gefördert werden. Diese Bedingungen gelten für Wärmepumpen im Neubau, deren Bauantrag ab dem 01.01.2009 gestellt wurde.
Bei Bauanträgen, die bis 31.12.2008 gestellt wurden, werden 10 Euro je Quadratmeter Förderung gewährt. Dabei beläuft sich die Höchstsumme auf 2.000 Euro, bzw. zehn Prozent der Nettoinvestitionssumme, wenn mehr als zwei Wohneinheiten mit der Wärmepumpe versorgt werden.
Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau gelten Förderungen von 3,75 Euro pro Quadratmeter, maximal jedoch 637,50 Euro. Bei mehr als zwei Wohneinheiten, die durch die Wärmepumpe versorgt werden, sind auch hier wieder 7,5 Prozent der Nettoinvestitionssumme möglich. Bei Bauanträgen bis zum 31.12.2008 gelten bei dieser Wärmepumpe hingegen fünf Euro je Quadratmeter oder maximal 850 Euro. Bei mehr als zwei Wohneinheiten können bis zu acht Prozent der Nettoinvestitionssumme gefördert werden.
Fördermittel für Wärmepumpen im Bestand
Sofern die Wärmepumpe nicht neu gebaut wird, sondern sich bereits im Bestand befindet, gelten andere Regelungen. Bei den Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen sind Förderungen bis 20 Euro pro Quadratmeter möglich. Die Höchstsumme beläuft sich hierbei auf 3.000 Euro bzw. auf 15 Prozent der Nettoinvestitionssumme, wenn mehr als zwei Wohneinheiten versorgt werden.
Bei den Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand gibt es zehn Euro je Quadratmeter oder höchstens 1.500 Euro. Alternativ können auch hier wieder bis zu zehn Prozent der Nettoinvestitionssumme gefördert werden, wenn mehr als zwei Wohneinheiten mit der Wärmepumpe versorgt werden.
Gründe für die Senkung
Die Senkung für Neubauten einer Wärmepumpe ab 2009 begründet sich dadurch, dass diese Gebäude laut EnEV von vornherein verpflichtet sind, auf alternative Energien zurückzugreifen und deutliche Energieeinsparungen zu erzielen.