Veröffentlicht am 24. August 2007,
Kategorie(n): Bei Gebäuden, 1,543 x gelesen
Es dauert nicht mehr lange - genauer gesagt bis zum 1. Januar 2008 - dann muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf oder Mieterwechsel seiner Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Mit dieser Vorschrift sollen die laufenden (Energie-)Kosten für den Käufer oder Mieter besser ersichtlich werden. Eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes kommt also nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern auch dem eigenen Geldbeutel zu Gute.
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